Tierkrankenversicherung
Der Schutz für Ihren besten Freund
Hunde, Katzen und andere Heimtiere sind weit mehr als nur Haustiere – sie sind Familienmitglieder. Daher sollen sie im Krankheitsfall natürlich bestmöglich versorgt werden, was aber auch zu hohen Kosten führen kann. Mithilfe einer Tierkrankenversicherung können die Tierarztkosten für Operationen oder die Behandlung von Erkrankungen aufgefangen werden. Ich kann meinen Hund versichern? Ja! Vielleicht haben Sie auch schon Bekannte, die eine Tierkrankenversicherung für Hund oder Katze abgeschlossen haben. Immer mehr Tierhalter in Deutschland treffen diese Art der Vorsorge: So können sie beruhigt die Zeit mit ihrem Vierbeiner genießen und wissen ihn in schwierigen Situationen optimal versorgt. Übrigens: Tierkrankenversicherungen gibt es mittlerweile auch für Kaninchen!
Warum Versicherungen Rechnungen häufig ablehnen
Abweichender Tarif: Eine OP-Versicherung deckt beispielsweise keine rein medizinischen Behandlungen ab.
Höherer GOT-Satz: Die Versicherung erstattet oft nur bis zum einfachen Gebührensatz der Tierärzte (GOT), während die Behandlung einen höheren Satz erforderte.
Ausschluss von Leistungen: Vorsorge, Routine-Untersuchungen, Spezialfutter oder bestimmte Eingriffe sind im Tarif oft ausgenommen.
Rassebedingte Einschränkungen: Viele Tarife begrenzen die Erstattung bei rassetypischen oder erblich bedingten Erkrankungen.
Wartezeiten & Behandlungsdatum: Behandlungen vor Vertragsbeginn oder innerhalb der vereinbarten Wartezeit werden nicht übernommen.
Fehlerhafte Stammdaten: Name oder Adresse auf der Rechnung stimmen nicht exakt mit den Daten des Versicherungsnehmers überein.
Fehlende Zusatzangaben: Die Versicherung fordert spezifische Rechnungsdetails (z. B. Chipnummer oder Gewicht des Tieres), die vorab hinterlegt sein müssen.
Beitragsrückstand: Bei unbezahlten Versicherungsbeiträgen ruht der Leistungsanspruch.
Was Sie als Tierhalter tun können
Frühzeitig informieren: Geben Sie uns direkt bei der Anmeldung Bescheid, dass Ihr Tier versichert ist, damit wir nötige Zusatzdaten sofort auf der Rechnung erfassen.
Exakter Rechnungsempfänger: Die Rechnung muss zwingend auf den Namen des Versicherungsnehmers ausgestellt sein. Bringt ein Familienmitglied das Tier vorbei, ist eine formlose Vollmacht hilfreich.
Vertrag genau prüfen: Machen Sie sich vorab mit den Bedingungen Ihres Tarifs (Wartezeiten, Selbstbehalt, Ausschlüsse) vertraut.
Ehrliche Angaben: Vollständige Angaben zu Vorerkrankungen bei Antragstellung verhindern spätere Erstattungsprobleme.
Vorab nachfragen: Nutzen Sie die Informationen auf unserer Website oder sprechen Sie uns vor einer geplanten Behandlungen an – wir klären offene Fragen gerne mit Ihnen.
Wie wir Sie unterstützen
Transparente Abrechnung: Unsere Rechnungen entsprechen lückenlos der GOT und enthalten nachvollziehbare Erläuterungen, um Rückfragen des Versicherers zu minimieren.
Hilfe bei Nachfragen: Verlangt die Versicherung zusätzliche Auskünfte, unterstützen wir Sie bei der Klärung (je nach Aufwand ggf. gegen Aufwandsentschädigung).
Praxiserfahrung nutzen: Wir teilen unser Wissen zu typischen Vorgaben der Erstattungsstellen gerne schon vor Behandlungsbeginn mit Ihnen.
Was wir rechtlich nicht leisten können
Nachträgliche Rechnungsänderungen: Sobald eine Rechnung fiskalisch erstellt ist, sind nachträgliche Anpassungen von Name, Adresse oder Details rechtlich und technisch kaum möglich.
Keine Manipulationswünsche: Wir führen keine Rückdatierungen durch, passen keine Diagnosen an und übertragen Behandlungen nicht auf andere Tiere.
Keine Erstattungsgarantie: Die finale Zusage für eine Kostenübernahme obliegt einzig Ihrem Versicherungsunternehmen.
Mit frühzeitiger Information und offener Kommunikation können Sie viele Stolpersteine und unschöne Überraschungen durch Ihre Versicherung vermeiden.
Wir Tierärzte kennen meist die Haken und Ösen der unterschiedlichen Tierkrankenversicherungen und werden auch gerne aus dem Nähkästchen plaudern.
Herzliche Grüße